Bundesnetzagentur verbietet Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion
0Die Bundesnetzagentur hat Kinder-Smartwatches, die eine heimliche Abhörfunktion bieten, verboten und entsprechenden Herstellern ein Verkaufsverbot für deren Uhrenmodelle erteilt.
Monitorfunktion verboten
Einige Hersteller bieten Kinder-Smartwatches an, die eine unbemerkte Überwachungsfuntion anbieten, die oft als „Babyphone“ oder „Monitorfunktion“ bezeichnet werden. Bei aktivierter Abhörfunktion tätigt die Armbanduhr zu einer vorab eingestellten Uhrzeit einen Anruf zu einer bestimmten Rufnummer, wovon der Träger nichts merkt. Der Angerufene kann mit dem verbauten Mikrofon hören, was gesagt wird und was im Umfeld des Trägers geschieht. In Deutschland ist dies nicht erlaubt und führte zur Entscheidung der Bundesnetzagentur solche Kinder-Smartwatches zu verbieten.
Eltern hörten Lehrer ab
Die Bundesnetzagentur fand heraus, dass zahlreiche Eltern die stille Abhörfunktion zweckentfremdeten, indem sie beispielsweise Lehrer der Kinder abhörten. Gegen die Händler der betroffenen Kinder-Smartwatches ging die Behörde jetzt vor und ließ die Angebote im Internet entfernen. Eltern, die im Besitz solcher Uhren sind, wurden dazu aufgefordert die Smartwatches zu zerstören und einen Nachweis darüber in ihren Akten aufzubewahren. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur kann nachgelesen werden, wie der Nachweis aussehen soll. Welche Smartwatch-Modelle betroffen sind, darüber veröffentlichte die Behörde keine Informationen.