Smartwatch im Auto: legal oder illegal?
0Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt uns über verschiedene Szenarien bezüglich der Smartwatch Nutzung im Auto auf, beispielsweise ob ein Wearable während der Fahrt wie ein Handy angesehen wird oder nicht.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen im Auto nicht gestattet, denn die Aufmerksamkeit während der Fahrt ist nicht mehr gewährleistet wenn man mit dem Telefonieren, Nachrichten verschicken oder sonstigen Smartphone-Aktivitäten gewährleistet ist. In der heutigen Zeit spielen jedoch nicht nur Handys eine wichtige Rolle, auch die Wearables werden immer beliebter, gerade auch für die eben genannten Dinge. Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht die Smartwatch als Erweiterung des Smartphones und damit auch dieselbe Gefahr im Straßenverkehr, demnach dürfen Wearables während der Fahrt nicht genutzt werden.
Eine eigenständige Smartwatch mit der auch telefoniert wird, könnte wie eine Art Freisprecheinrichtung behandelt werden. Da man den Arm aber oftmals sehr nah am Gesicht halten muss, kann man kaum von einer handelsüblichen Freisprecheinrichtung sprechen. Ausschlaggebend könnte hier sein, ob der Fahrer einhändig fährt, oder noch in der Lage ist das Fahrzeug mit beiden Händen zu steuern. Ein Beispiel, dass eine Freisprecheinreichtung immer noch kein Freifahrschein ist, zeigt das Gerichtsurteil des Landgerichtes Frankfurtz (Az.: 2/23 O 506/600). Als ein Fahrer einen Unfall durch das Abweisen eines Anrufes über seine Freisprechanlage verursachte, musste die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Pauschal lässt sich die Frage also kaum beantworten, erst wenn Gerichte sich weiter zu diesem Thema äußern, wird die Rechtslage voraussichtlich etwas eindeutiger.